Wo ein Willi ist,
ist auch ein Weg

Der Vorruhestand kommt nur manchmal plötzlich

Dies ist keine Anleitung zur Faulheit, sondern eine Art Erste Hilfe für betroffene Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Auch keine rechtsverbindliche Beratung, sondern mehr ein Erfahrungsbericht. Wollen Sie genauere Berechnungen und Beratungen, gibt es Betriebsräte, Rentenberater, Anwälte, und Steuerberater. Der Rechtsweg ist daher ausgeschlossen.

Stellen Sie sich vor...

Sie sind 55 Jahre, oder etwas älter und hatten eigentlich das Ziel noch bis 60 oder gar 67 Jahre zu arbeiten, weil Sie natürlich eine ausreichende Rente erhalten möchten. Lassen Sie sich evtl. ausrechnen, was Ihnen jedes Beitragsjahr ab 60 an zusätzlicher, monatlicher Rente bringt. Es gibt auch Betriebsräte die das können - zumindest fast genau.
Da Ihr Arbeitgeber in der Vergangenheit bereits durch Personalabbau die Reihen der "älteren" gelichtet hat, machen Sie sich Gedanken um Ihre Zukunft, denn auch Sie könnten demnächst betroffen sein. Vielleicht wurden auch bereits betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Abfindung.

Finden Sie Antworten auf folgende Fragen

Will ich mein Arbeitsleben beenden, welche Gründe sprechen dafür, kann ich es mir leisten und was wird mit der Rente? Vor allen Dingen, wie richte ich mir dann mein Leben ein? Werde ich in der neuen Situation zufrieden leben? Bin ich bereit finanzielle Einbußen zugunsten von mehr frei verfühbarer Zeit hinzunehmen? Wo ist für mich der "noch" Wohlfühlbereich bei Lebensstandard und Lebensqualität? Was kann ich meiner Familie gegenüber verantworten? Wie fühle ich mich gesundheitlich? Kann ich mir vorstellen, noch 10 Jahre zu arbeiten und dann immer noch fit genug zu sein, um meine Rente zu genießen?
Denken Sie auch an die statistische Lebens-erwartung und machen Sie sich dabei nichts vor, wenn Sie nicht zu einer Familie von 100jährigen gehören.

Bereiten Sie sich deshalb vor

Haben Sie einen guten Betriebsrat, der die erforderlichen Rechenformeln kennt, ist viel gewonnen. Sonst müssen Sie sich fachgerecht und evtl. kostenpflichtig beraten lassen. Es gibt auch Literatur im Buchhandel. Zu warten, bis Sie den Aufhebungsvertrag oder die Kündigung vorgelegt bekommen, kann nicht das Ziel sein. Vorbereitet auf den Tag X, werden Sie auf jeden Fall erfolgreicher reagieren und ein besseres Gefühl haben die richtige Entscheidung zu treffen.

Beginnen Sie mit der Rente

Entweder Sie gehen zur nächsten Bfa Beratungsstelle, oder Sie surfen im Internet zu www.bfa.de, wo Sie auf Service-Center klicken und einen Versicherungsverlauf mit Rentenauskunft anfordern. Halten Sie dazu ihre Sozialversicherungsnummer bereit. Dann kommt der Schock, denn wenige Tage später wissen Sie, wie wenig Rente Sie bekommen werden. Und noch weniger, wenn Sie früher als gesetzlich vorgesehen in Rente gehen wollen. Bitte beachten! Das geht nur wenn Sie gesetzliche Fristen und Regeln einhalten. So war das jedenfalls noch zu Beginn des Jahres 2003. Doch keine Panik. Haben Sie eine Betriebsrente, oder sonstige Einnahmemöglichkeiten, wird Ihre Frau Rente erhalten und wieviel? Prüfen Sie ob Ihr Versicherungsverlauf vollständig ist. Fordern Sie evtl. unter der gleichen Bfa-Adresse eine Kontenklärung an. Addieren Sie die Beträge. Prüfen Sie, ob Sie mit weniger leben können und wollen.

Nun kommen die Lebenshaltungskosten

Durchforsten sie Ihre regelmäßigen festen Kosten genau, dazu alle sorgfältig geschätzten Kosten für Nahrung, Kleidung, Reparaturen, unvermeidbare Anschaffungen, Autokosten, Urlaub etc. Prüfen Sie, ob Sie nichts vergessen haben. Dann schreiben Sie alle Positionen in eine Computer-Tabelle, mit Zahlterminen und Beträgen in je einer Spalte, rechnen Sie alles auf den Monatsdurchschnitt um - neue Spalte. Zwei weitere Spalten benötigen Sie für die reduzierten Kosten. Eine für die Vorruhestandszeit, die zweite für die Rentenzeit. Prüfen Sie, wo Sie als Vorruheständler und später als Rentner weniger Kosten haben und schreiben diese in die Tabelle. Bei den geschätzten Kosten objektiv bleiben. Weder zu hoch noch zu tief schätzen. Addieren Sie die Spaltenbeträge! Diese Tabelle sollte Ihnen helfen herauszufinden, ob Sie finanziell vorruhestandsgeeignet sind, wenn Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers erhalten. Eventuell müssen Sie nachverhandeln. Aber erst in Ruhe allein prüfen und eine Verhandlungstaktik überlegen. Es ist sehr unterschiedlich, wie Arbeitgeber auf höhere Forderungen reagieren, daher auch schwierig hier zu raten. Bei leitenden Angestellten sind diese eher großzügig, sonst wird oft geblockt. Doch wenn Sie einen verantwortungsvollen Personalverantwortlichen als Gegenüber haben und Ihre Tabelle übersichtlich und realistisch ist, haben Sie Chancen, dass Ihre Forderungen zumindest teilweise erfüllt werden, wenn Sie nicht gerade die doppelte Summe als Abfindung fordern. Machen Sie deutlich, dass Sie Ihren Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben können, wenn dieser nicht wenigstens annähernd Ihre ermittelten Lebenshaltungskosten deckt. Errechnen sie die Differenz zwischen Ihrem monatlichen Mindestgeldbedarf laut Tabelle und ihrem Vorruhestandseinkommen. Sie wissen, wie Sie mit ihrem jetzigen Nettoeinkommen auskommen. Wenn Sie ihr Gesamt-Vorruhestandseinkommen betrachten und vergleichen, können Sie auch beurteilen, ob Vorruhestand für Sie finanziell machbar ist.

Das geht so

Das Abfindungsangebot eines 55jährigen enthält in der Regel eine Berechnung des Arbeitslosengeld-Tagessatzes. Multiplizieren Sie diesen mit den Tagen des Monats (auch Samstag und Sonntag zählen mit) und Sie erhalten ihr monatliches Arbeitslosengeld. Die Abfindung ihrer Firma sollte hoch genug sein, die Differenz zu ihren Mindest-Lebenshaltungskosten zu decken, wenn Sie keine geeignete Arbeit finden, denn Sie müssen sich nach Auslauf des vom Arbeitsamtes bezahlten Arbeitslosengeldes, je nach Alter und Familienstand- daraus voll finanzieren. Hilfreich ist wieder eine Tabelle, evtl. Excel o.ä., wo sie die Differenz zwischen Lebenshaltung und Arbeitslosengeld monateweise ablesen können. So wissen Sie genau, wie hoch Ihre Bezuschussung aus der Abfindung sein muß. Auch an die Steuer sollten sie denken. Sie erhalten "Abfindungs-Lohn" für mehrere Jahre. Das heißt, entsprechend niedriger wird er versteuert. Ganz ohne Steuer geht es allerdings nicht. Auch hier entsprechend der aktuellen Gesetzeslage beraten lassen.

Oft hat der Arbeitgeber Verhandlungsspielraum

Verhandeln Sie mit ihrem Arbeitgeber hart aber fair, denn bei aller Freundlichkeit haben Sie doch gegensätzliche Interessen. Erwecken Sie nie den Eindruck, unbedingt in den Vorruhe-stand zu wollen, denn dann wird er ihre berechtigte Mehrforderung kaum erfüllen. Halten sie sich die Option weiter zu verhandeln offen. Bitten Sie um Bedenkzeiten und kommen Sie später erneut mit ihren Forderungen an den Verhandlungstisch. Machen Sie deutlich, dass sie realistische, nicht überzogene Forderungen haben und wissen was Sie wollen. Sie haben ein klares Ziel - die Sicherung des Lebensstandards Ihrer Familie. Sie wollen 100%, Ihre Firma will möglichst wenig geben. Und noch eines, diese Abfindung vom Nettovergleichseinkommen (incl. Weihnachts- Arbeitslosen- und Urlaubsgeld), wird plötzlich zum Brutto, von dem Sie nach dem Arbeitslosengeldende Mindesbeiträge an Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen müssen (Während der Arbeitslosigkeit zahlt diese das Arbeitsamt). Es sei denn, Ihr Partner arbeitet noch und sie gehen nach der regulären Arbeitslosenzeit bei ihm in die Familienversicherung (rechtzeitig beantragen). Ein Minijob reicht hier nicht aus.

Auch das Arbeitsamt hat kein Geld zu verschenken

Daher wird es versuchen, Sie in ein neues Arbeitsverhältnis zu vermitteln. Je nach Ausbildung, haben Sie auch mit 55 oder mehr Jahren Chancen einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, doch ist der Anteil der zur Verfügung stehenden Stellen nicht hoch und oft unterbezahlt. Wenn Ihre finanzelle Situation einen neuen Arbeitplatz erfordert, lassen Sie sich von Absagen nicht entmutigen. Wer eine/n 35jährige/n sucht, wird sicher absagen, doch oft hilft Ausdauer, Kompromissbereitschaft und Geduld. Ich kann und will hier nicht weiter raten. Denn ob Sie wieder in ein Arbeitsverhältnis müssen, wollen, oder lieber Ihren Vorruhestand genießen möchten, können nur Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Rahmenbedingungen entscheiden. Mein Ziel ist hauptsächlich, Erste Hilfe zu leisten, bei der manchmal schweren Entscheidung ein langes Berufsleben zu beenden. Sie soll es möglich machen, auch vor und in Rente zufrieden zu leben, wenn der Arbeitgeber Sie bereits vor dem Rostansatz zum alten Eisen "entsorgt". Letztlich entscheidet Ihr Gefühl, mit dem Sie in Zukunft leben werden, ob Sie zufrieden sind, oder nicht.

Wenn Sie an Gott glauben, beten Sie - ich weiß, er hilft - nicht nur bei schweren Entscheidungen!
Ohne Glaube helfen allerdings auch Gebete nichts. Geben Sie dann also nicht Gott die Schuld.

Erhalten Sie eine Abfindung, können Sie diese als Tagesgeld jederzeit verfügbar, relativ risikofrei anlegen. Natürlich gibt es lukerativere Anlageformen, doch diese haben meist lange Laufzeiten, oder sie haben mehr Risoko. Geld allein macht nicht glücklich, aber es hilft manche Sorge zu vermeiden. Und nicht vergessen, einen Teil der Abfindung müssen Sie versteuern! Sie können nur Nettogeld ausgeben! (Unbedingt beraten lassen) Und daran denken, Banken beraten Sie zuerst zum Wohl der Bank. Auch hier nicht nur ein Angebot prüfen. Sie haben keinen Cent übrig, sondern müssen davon leben.

Was passiert, wenn Ihnen was passiert?

Sie haben ihren Aufhebungsvertrag unterschrieben und fühlen sich gut dabei, in wenigen Monaten aus dem Arbeitsleben auszuscheiden und ihre Abfindung zu erhalten. Auch Ihre Familie ist darauf angewiesen. Wenn Ihnen jetzt ein tötliches Unheil zustößt, bekommen ihre Angehörigen möglicherweise keinen Pfennig, wenn ihr Vertrag einen entsprechenden Passus enthält (ist oft so). Wenn irgend möglich, sollte da eine Risikoleben-Versicherung helfen. Diese gibt es recht preiswert ab einem Jahr Laufzeit. Holen Sie mehrere Angebote ein, ich habe Preisunterschiede bis zu 25% festgestellt.

Diese Seite wird weiter aktualisiert. An den Bildern sehen Sie, dass es noch andere Dinge außer Firma gibt, die mir Freude bereiten.
Da unsere Politiker und andere Preistreiber ständig neue Ideen haben, wie sie uns das Geld aus der Tasche ziehen, gehen Sie davon aus, dass Sie und ich als Rentner weniger Geld haben werden, als ich zu Beginn meines Vorruhestands im Januar 2003 ahnen konnte.

Für alle diese Informationen sind letztlich die aktuelle Gesetze gültig. Als Betroffener juristischer Laie ist es mir nicht möglich alle juristischen Änderungen rechtsverbindlich zu vermitteln.

Prüfen Sie daher, ob meine Informationen zu Ihren persönlichen Rahmenbedingungen passen.
Lassen Sie sich von Fachleuten beraten.

Machen Sie das Beste daraus

Gruß Willi

 

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